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MISSSTÄNDE

1. Keine einheitliche Regelung zur Bezahlung

Die Löhne und Gehälter der Architekten sind ausschließlich Verhandlungssache. Dadurch und durch das Überangebot an Architekten ist deren Bezahlung oft so niedrig, dass es als Ausbeute bezeichnet werden muss. Absolventen, die Praktikantengehälter beziehen und junge Architekten mit einem Stundenlohn, der den Tariflohn einer Putzfrau (8,15€) unterschreitet , sind keine Ausnahme.

2. Unbezahlte Überstunden
Bei Angestellten mit festen Monatsgehältern werden Überstunden oft nicht bezahlt oder andersweitig vergütet. Lange regelmäßige Arbeitszeiten und Wochenendarbeit werden als selbstverständliche Leistung angesehen.

3. Befristete Arbeitsverträge
Es ist momentan schon fast die Ausnahme einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen. Die Regel sind zeitlich befristete Verträge, die nach Ablauf verlängert werden können. Bei freien Mitarbeitern ist die Mitarbeit oft projektbezogen (z.B. für Wettbewerbe) und die ständige Suche nach einem neuen Auftraggeber gehört zum Alltag.

4. Keine Arbeitnehmervertretung
Es gibt derzeit in Deutschland keine Arbeitnehmervertretung für die Interessen von Architekten. Es gibt keinen Druck auf die Arbeitgeber etwas an der Situation zu ändern.