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ARBEITSVERHÄLTNIS

Nach
dem Architekturstudium gibt es grundsätzlich 3 Möglichkeiten als Architekt zu arbeiten: Als Angestellter, als feier Mitarbeiter oder als Selbstständiger in Eurem eigenen Büro. Letzteres ist direkt nach dem Studium aber nur begrenzt möglich.


Angestellte:


1. Schriftlicher Arbeitsvertrag
2. Kündigungsfrist
3. Festes Monatsgehalt
4. Automatische Entrichtung von Abgaben für die Sozialversicherung
(der Arbeitgeber zahlt die Hälfte)

5. Bezahlter Urlaub
6. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall



Freie Mitarbeiter:

1. Meist kein schriftlicher Vertrag
2. Keine Kündigungsfrist
3. Stundenlohn oder Pauschalbetrag für einen bestimmten Arbeitsumfang. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber eine Rechnung für die geleisteten Arbeitsstunden.
4. Keine Abgaben in die gesetzliche Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer muss sich komplett privat absichern.
5. Kein bezahlter Urlaub
6. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Diese "Mehrkosten" für die private Absicherung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente etc. für den freien Mitarbeiter müssen in den Stundenlohn mit eingerechnet werden, der damit natürlich höher ist als der eines Angestellten. Dies ist in vielen Fällen nicht gegeben!